S a t z u n g
des Hennigsdorfer Geschichtsvereins e.V.
in der Satzungsänderung vom November 2017

§ 1 Vereinsname, Vereinssitz
Abs.1 Der Verein führt den Namen „Hennigsdorfer Geschichtsverein e.V.“
Abs.2 Der Verein hat seinen Sitz in 16761 Hennigsdorf, Büro: Altes Rathaus, Hauptstraße 3.

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
Abs.1 Zweck des Vereins ist die Erforschung der Geschichte Hennigsdorfs,
seines Umfeldes und ihre Einbettung in die Landes – und allgemeine
Geschichte, die Pflege von Kunst, Kultur einschließlich der Denkmal und
Heimatpflege.
Abs.2 Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
– Eigene und Gastvorträge, die mit Hennigsdorf in Beziehung stehen.
– Die Herausgabe von eigenen – bzw. Mitarbeit an Veröffentlichungen.
– Hilfe bei der Suche zur Erfassung und Auswertung von Dokumenten und Zeitzeugnissen.
– Ein enges, kooperatives Zusammenwirken mit dem Fachdienst Kultur insbesondere dem Stadtarchiv.
– Den Gedankenaustausch mit Vereinen und Einrichtungen, der dem
Zweck des Vereins nahe kommt.

§ 3 Gemeinnützigkeit des Vereins
Abs.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Abs.2 Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Abs.3 Bei Aufhebung oder Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Hennigsdorf die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Dabei erhält das Stadtarchiv die Vereinsakten und Druckschriften mit archivarischem Interesse, die Stadtbibliothek alle sonstigen Druckschriften.

§ 4 Mitgliedschaft
Abs.1 Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.
Abs.2 Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Abs.3 Die Mitgliedschaft endet: a) durch Austritt
b) durch Ableben
c) durch Ausschluss.
Abs.4 Der Austritt erfolgt mündlich gegenüber einem Vorstandsmitglied oder schriftlich an den Vorstand.
Abs.5 Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es den Interessen des Hennigsdorfer Geschichtsvereins e.V. zuwider handelt.

§ 5 Finanzen
Der Verein finanziert sich aus den Mitgliedsbeiträgen, Einnahmen von
Veröffentlichungen, adäquaten Leistungen und Spenden.
Abs.1 Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben.
Beitragshöhe: Ohne bzw. geringfügiges Einkommen: 12,00 €
Darüber hinausgehendes Einkommen: 24,00 €
Abs.2 Über Änderungen der Beitragshöhe entscheidet die
Mitgliederversammlung.
Abs.3 Die Zuwendungen aus Veröffentlichungen dienen dem Verein zur Deckung der Kosten für erbrachte Aufwendungen.
Abs.4 Über den Nachweis der Einnahmen und Ausgaben einschließlich der Kontobewegung ist ein Kassenbuch anzulegen.

§ 6 Organe des Vereins
a) Die Mitgliederversammlung
b) Der Vorstand

§ 7 Die Mitgliederversammlung
Abs.1 Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins.
Abs.2 Die Mitgliederversammlungen finden 3 Mal jährlich statt.
Sie werden vom Vorstand vorbereitet und mit der Bekanntgabe der
Tagesordnung schriftlich einberufen.
Abs.3 Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse
mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Abs.4 Zur Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig.
Abs.5 Eine Mitgliederversammlung ist auch einzuberufen, wenn sie von 1/3 der Mitglieder in Form eines schriftlichen Antrages an den Vorstand verlangt wird.

§ 8 Der Vorstand
Abs.1 Dem Vorstand gehören an:
a) der Vorsitzende
b) der 1. Stellvertreter
c) der Stellv. für Finanzen (Schatzmeister)
d) der Stellv. für Organisation und Schriftführung

Abs.2 Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
Er ist zudem für die Realisierung der satzungsgemäßen Ziele zuständig.

Um Mitglied zu werden lade Dir bitte den Aufnahmeantrag herunter. Der ausgefüllten Antrag kann im alten Rathaus abgegeben werden.

Aufnahmeantrag